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   BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 15.88   

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BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 15.88 (https://dejure.org/1992,3196)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1992 - 5 C 15.88 (https://dejure.org/1992,3196)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - 5 C 15.88 (https://dejure.org/1992,3196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    BAföG - Ausbildungsförderung - Zwischenprüfungszeugnis - Eignungsnachweis

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 424 (Ls.)
  • FamRZ 1992, 613
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 34.85

    Ausbildungsförderung - Zwischenprüfung - Fachsemester

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 15.88
    § 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG macht dies, wie der Senat in seinem Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 34.85 - (Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 11 S. 8 = FamRZ 1989, 334 ) schon klargestellt hat, mit der einleitenden Formulierung "vom fünften Fachsemester an", d.h. mit der Nennung des Anfangszeitpunktes deutlich, von dem an die Leistung von Ausbildungsförderung von der Vorlage eines Leistungsnachweises - in der einen oder der anderen Form - abhängig ist.
  • BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 50.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Eignungsbescheinigung - Leistungsbescheinigung

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, besteht der Sinn dieser Regelung darin, es dem Auszubildenden zu ermöglichen, ohne Gefahr für den Förderungsanspruch die erforderliche Bescheinigung innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen (vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 21.86 - sowie Urteil vom 23. Januar 1992 - BVerwG 5 C 15.88 - ).
  • BVerwG, 20.12.1990 - 5 ER 650.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung

    Zum Begriff des berufsqualifizierenden Abschlusses hat das Bundesverwaltungsgericht sich in seinem Urteil vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 15.88 - (FamRZ 1989, 218) geäußert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2014 - 12 A 1595/14

    Erbringung der bei geordneten Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils

    vgl. zu diesen Grundsätzen: BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 5 C 15.88 -, FamRZ 1992, 613, juris.
  • VG Freiburg, 18.06.2012 - 6 K 1211/09

    Ausländischer Studienabschluss als Erstausbildung i.S.d. § 7 Abs. 1 BaföG;

    Vielmehr stand der Klägerin die daneben gleichrangige (BVerwG, U. v. 23.1.1992 - 5 C 15/88 -, NVwZ-RR 1992, 424 = juris) Möglichkeit offen, diesen Nachweis auch durch ein Zwischenprüfungszeugnis nach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BAföG zu erbringen.
  • VG Schwerin, 05.03.2010 - 6 B 1284/09

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer; Krankheit als schwerwiegender Grund

    Dazu müssen dem Auszubildenden in der Bestätigung der Ausbildungsstätte allerdings die zum Ende des jeweils laufenden Semesters üblichen Leistungen und damit jeweils der aktuelle Leistungsstand bescheinigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.01.1992, Az. 5 C 15/88, FamRZ 1992, 613).
  • VG Augsburg, 08.06.2010 - Au 3 K 09.1066

    Vorlage einer Eignungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG; Fiktion

    Im Falle eines derartigen Nachweises der Eignung kann die Bestätigung der erbrachten Leistungen noch anerkannt werden, obwohl das "jeweils erreichte Semester bereits tatsächlich abgeschlossen ist" (vgl. BVerwG, FamRZ 1992, 613; Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 48, RdNr. 28).
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