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BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 15.88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
BAföG - Ausbildungsförderung - Zwischenprüfungszeugnis - Eignungsnachweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 19.05.1987 - 2 VG 4048/86
- OVG Hamburg, 23.11.1987 - Bf V 65/87
- BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 15.88
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 424 (Ls.)
- FamRZ 1992, 613
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 34.85
Ausbildungsförderung - Zwischenprüfung - Fachsemester
Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 15.88
§ 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG macht dies, wie der Senat in seinem Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 34.85 - (Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 11 S. 8 = FamRZ 1989, 334 ) schon klargestellt hat, mit der einleitenden Formulierung "vom fünften Fachsemester an", d.h. mit der Nennung des Anfangszeitpunktes deutlich, von dem an die Leistung von Ausbildungsförderung von der Vorlage eines Leistungsnachweises - in der einen oder der anderen Form - abhängig ist.
- BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 50.88
BAföG - Ausbildungsförderung - Eignungsbescheinigung - Leistungsbescheinigung
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, besteht der Sinn dieser Regelung darin, es dem Auszubildenden zu ermöglichen, ohne Gefahr für den Förderungsanspruch die erforderliche Bescheinigung innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen (vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 21.86 - sowie Urteil vom 23. Januar 1992 - BVerwG 5 C 15.88 - ). - BVerwG, 20.12.1990 - 5 ER 650.89
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung …
Zum Begriff des berufsqualifizierenden Abschlusses hat das Bundesverwaltungsgericht sich in seinem Urteil vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 15.88 - (FamRZ 1989, 218) geäußert. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2014 - 12 A 1595/14
Erbringung der bei geordneten Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils …
vgl. zu diesen Grundsätzen: BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 5 C 15.88 -, FamRZ 1992, 613, juris.
- VG Freiburg, 18.06.2012 - 6 K 1211/09
Ausländischer Studienabschluss als Erstausbildung i.S.d. § 7 Abs. 1 BaföG; …
Vielmehr stand der Klägerin die daneben gleichrangige (BVerwG, U. v. 23.1.1992 - 5 C 15/88 -, NVwZ-RR 1992, 424 = juris) Möglichkeit offen, diesen Nachweis auch durch ein Zwischenprüfungszeugnis nach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BAföG zu erbringen. - VG Schwerin, 05.03.2010 - 6 B 1284/09
Überschreitung der Förderungshöchstdauer; Krankheit als schwerwiegender Grund
Dazu müssen dem Auszubildenden in der Bestätigung der Ausbildungsstätte allerdings die zum Ende des jeweils laufenden Semesters üblichen Leistungen und damit jeweils der aktuelle Leistungsstand bescheinigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.01.1992, Az. 5 C 15/88, FamRZ 1992, 613). - VG Augsburg, 08.06.2010 - Au 3 K 09.1066
Vorlage einer Eignungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG; Fiktion …
Im Falle eines derartigen Nachweises der Eignung kann die Bestätigung der erbrachten Leistungen noch anerkannt werden, obwohl das "jeweils erreichte Semester bereits tatsächlich abgeschlossen ist" (vgl. BVerwG, FamRZ 1992, 613; Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 48, RdNr. 28).